Was heisst in der Werbung eigentlich "Flatrate" ?

Wirtschaftliche und politische Aspekte zur DSL Infrakstruktur auf dem Land

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Was heisst in der Werbung eigentlich "Flatrate" ?

Beitragvon KHS » So 24. Aug 2008, 10:39

Hier noch eine bemerkenswerte Definition des Begriffes "Flatrate", wie es der Marktführer T-Mobile in seiner iPhone 3G Werbung verwendet:
T-Mobile iPhone Werbung hat geschrieben:Internetzugang mit Datenflatrate4) zum Surfen und E-Mailen im gesamten dt. T-Mobile Netz und an derzeit über 8.000 HotSpots von T-Mobile, z.B. bei McDonalds oder Starbucks - einfach über WLAN oder UMTS

Dazu steht dann, wie üblich, im Kleingedruckten zur Fußnote 4), was T-Mobile unter einer "Datenflatrate" versteht:
T-Mobile iPhone Werbung hat geschrieben:4) Gilt nur für die Nutzung im nationalen T-Mobile Netz und an deutschen HotSpots der Telekom oder von T-Mobile (WLAN). Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 300 MB (Complete M), 1 GB (Complete L) oder 5 GB (Complete XL) pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Die Datenflatrate gilt nur für die Tarife Complete M, L und XL.

Aha :idea:

:arrow: Das kostengünstige Telefonieren per VoIP an einem WLAN Hotspot ist also in der Datenflatrate nicht erlaubt. Dazu soll man gefälligst die wertvollen Inklusivminuten2) im UMTS Tarif verwenden :roll:
:arrow: Instant Messaging, d.h. kostenloses Chatten per ICQ, MSN usw. ist ebenfalls unerwünscht. Wozu gibt es schliesslich die Inklusiv-SMS3) :?:

:arrow: Die Datenflatrate wird nach 300MB, 1GB, bzw. 5GB abrupt ausgebremst. Das reicht aus, wenn man das iPhone nur unterwegs benutzt. :) Wer aber z.B. auf die Idee kommt, zuhause das iPhone als DSL-Modem zu nutzen (unbegrenzte UMTS Datenflatrate ins Internet mit WLAN Weiterleitung zum PC), wird ganz schnell auf lahmes ISDN Tempo gedrosselt. :evil:
:arrow: Internet-Radio, Video-Services, VPN usw. kann man mit dieser Form von "Datenflatrate" sofort vergessen.:evil:

:arrow: Die ursprüngliche T-Mobile Werbung für den iPhone 3G Tarif
    "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate"

wurde daher vom Landgericht Hamburg als "irreführend" bewert und in einem Urteil vom 28.07.2008 verboten. Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag Sipgates, die befürchten, dass derartige "Flatrate"-Klauseln die eigenen Internet-Services, aber auch die von z.B. Google, Amazon, Microsoft und YouTube in Zukunft unzugänglich oder kostenpflichtig machen könnten. :twisted:
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